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FAQ
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Was unterscheidet das Wimperntoupet von anderen Wimpernkränzen/Bändern?Das Wimperntoupet unterscheidet sich in der Haltbarkeit, dem Tragekomfort und dem Aussehen am Auge von den herkömmlichen Wimpernbändern. Das Wimperntoupet wird auf Mass passend zu jedem Auge von Hand nach Wunsch von Look und Design als Unikat angefertigt.
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Wer ist die Zielgruppe für das Wimperntoupet?- Menschen ohne eigene Wimpern, wie z.B. Alopecia oder nach Chemo Behandlungen - Menschen mit zu dünnen, zu wenig Wimpern für eine normale Wimpernverlängerung - Menschen die eine Kleberunverträglichkeit beim Tragen von Wimpernverlängerungen auf ihren Wimpern gegen den Kleber entwickelt haben - Aus zeitlichen Gründen, die man bei jedem Besuch im Wimpernstudio spart - Hochzeit - Shooting - Theater - uvm.
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Wie lange hält mein Wimperntoupet?Die eindeutige Antwort: Bei guter Pflege und Umgang mit dem Wimperntoupet hält es mehrere Wochen bis Monate. Die Erfinderin hat eigene Wimperntoupets, die bereits über 6 Monate bis 1 Jahr alt sind. Eine Reparatur und Korrektur ist je nach Abnutzung möglich
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Wer darf Wimperntoupets anbieten/anfertigen?Das Original Wimperntoupet by Anuschka Groß wurde im Jahr 2018 zum Patent angemeldet und dieses wurde am 06.05.2020 als Deutsches Patent Nr. 102018003590.6 erteilt und darf nur von ausgebildeten, zertifizierten/lizenzierten Wimperntoupet Stylisten angefertigt werden. Hierzu gibt es einen Studiofinder unter www.Wimperntoupet.de, in dem alle ausgebildeten Wimperntoupet Stylisten aufgeführt sind.
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Was kostet ein Wimperntoupet?Das Wimperntoupet gestaltet sich im Preis je nach Aufwand, Technik und Material ab CHF 350. Den genauen Preis Ihres individuellen Wimperntoupets kann Ihnen Ihr Wimperntoupet Stylist vor Ort berechnen.
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Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für das Wimperntoupet?Bei einer ärztlich verschriebenen Haarprothese übernimmt die IV/AHV einen Anteil Ihres Wimperntoupets. Je nach Versicherungsgesellschaft und Zusatzversicherung kann ein allfälliger Differenzbetrag übernommen werden. Kontaktieren Sie bitte vorab Ihre Krankenkasse.
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Übernimmt die IV/AHV die Kosten für das Wimperntoupet?Bei ärztlich verordneter Haarprothese übernimmt die IV pro Kalenderjahr CHF 1500 und die AHV CHF 1000. Die benötigten Invalidenversicherungs und AHV-Formulare finden Sie Online bei Ihrer Sozialversicherung des Kantons. Gerne geben wir Ihnen die jeweiligen Formulare bei Ihrem persönlichen Beratungsgespräch mit.
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